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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle „LaserZone“, „GlowZone“, „ExitZone“, „RallyeZone“, „BashZone“, „AxeZone“ & „PaintballZone“ – Erlebniswelten (nachfolgend „FZ“ genannt), hinsichtlich der Nutzungsbedingungen auch für die Zufahrten, Parkplätze und Eingangsbereiche und sind für jeden Nutzer, Gast oder Besucher (nachfolgend „Besucher“ genannt) bindend.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Reservieren und Buchen
Die FZ Erlebniswelten können in der Regel auch ohne vorherige Reservierungen genutzt werden. Es besteht dann allerdings kein Anspruch auf Nutzung des Angebotes der FZ.
Reservierungen der jeweiligen FZ sind telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über die jeweilige Homepage möglich. Eine verbindliche Reservierung kommt durch eine Auswahl der gewünschten Spielzeit, die Eingabe des Namens, der Adresse und der E-Mail-Adresse zustande.
Zahlung vor Ort:
Vor Ort wird Barzahlung, PayPal, Apple Pay & Google Pay sowie EC- und Kreditkartenzahlung (VISA/MASTERCARD) akzeptiert. American Express wird nur an den Standorten Frankfurt, Mainz, Augsburg, München und Aschaffenburg akzeptiert.
Gutscheine/Tickets für Specials (Online-Bestellung):
Beim Erwerb von Gutscheinen und Special-Tickets online stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Sofort freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Giropay bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Giropay freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und Ihr Konto belastet.
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto. FZ behält sich vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung und gegen Vorlage einer unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung anzubieten.
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht bei der Online-Buchung von Spielzeiten in den jeweiligen Arenen von FZ kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der bestehende Vertrag kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
Eine optimale Ausnutzung und Steuerung unserer Kapazitäten, ist für uns aus wirtschaftlichen Gründen geboten und damit leider unverzichtbar. Wir sind uns aber bewusst, dass Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht in die Zukunft schauen können und es immer zu ungeplanten Änderungen nach Reservierung, oder auch am Veranstaltungstag, kommen kann. Wir bieten Ihnen daher mit unserer Stornoversicherung eine sehr kostengünstige und einfache Möglichkeit an, sich vor eventuell entstehenden Kosten zu schützen. Der Preis für die Stornoversicherung beträgt:
Die Stornoversicherung bietet folgende Vorteile:
Die Stornoversicherung kann während des Buchungsprozesses abgeschlossen werden.
Die Stornoversicherung kann nur für alle Teilnehmer einer Buchung abgeschlossen werden, NICHT für einzelne Teilnehmer.
Eine Stornoversicherung kann nur vom Endkunden erworben werden, sie ist für Groß- und Firmenkunden nicht vorgesehen.
Bei Vorauszahlung erfolgt eine berechtigte Rückerstattung des Geldbetrags, frühestens drei Tage, spätestens 14 Tage nach Veranstaltungstermin. Der auf die Stornoversicherung entfallene Betrag unterliegt keiner Rückerstattung. Geldbeträge werden analog der Bezahlmethode erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Rückerstattungen mittels Gutscheine können am Veranstaltungstag vor Ort ausgestellt werden.
Hinweise und Regelungen:
Die beabsichtigte Inanspruchnahme von Gutscheinen und Aktionen ist beim Eintreffen an der Kasse vor Bezahlung dem Personal der FZ anzuzeigen. Pro Kalendertag kann nur ein Gutschein pro Person eingelöst werden. Zwei oder mehrere Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden.
Gutscheine aller Art können nur gegen Teilnahme an den Angeboten der FZ Erlebniswelten eingelöst werden. Eine Erstattung in Geldwert ist ausgeschlossen.
Erstbesucher des Entertainments LaserTag der FZ erhalten gegen eine Schutzgebühr i. H. v. 3,00 € eine ELITE CLUB Karte. Die ELITE CLUB Karte ist zum Spielen notwendig.
Das aus den Daten erstellte persönliche Nutzerprofil ist öffentlich (unter Eingabe seines „Nicknames“ auf der Homepage der FZ sowie in deren Räumen) einsehbar. Die ELITE CLUB Karte bleibt Eigentum der FZ und kann jederzeit, insbesondere bei Missbrauch und Verstoß gegen die Hausordnung, eingezogen werden.
Erstbesucher des Entertainments Paintball der FZ erhalten gegen eine Schutzgebühr i. H. v. 5,00 € einen Global Lifetime Membership. Dieser Global Lifetime Membership ist zum Spielen notwendig.
Der Global Lifetime Membership bleibt Eigentum der FZ und kann jederzeit, insbesondere bei Missbrauch und Verstoß gegen die Hausordnung, eingezogen werden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Betreiberin der FZ (s. Impressum). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Nutzung der Arenen
Der Zutritt zu den LaserTag Arenen der LaserZone und den Paintballfeldern der PaintballZone und die Teilnahme am LaserTag- und Paintballspiel ist wie folgt geregelt:
Laserzone Frankfurt – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Mönchengladbach – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Duisburg – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Düsseldorf- Personen ab einer Mindestkörpergröße 130cm
Laserzone Bielefeld – Personen ab einer Mindestkörpergröße von 130cm
Laserzone Kiel – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Essen Borbeck – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Essen Kray – Personen ab einer Mindestkörpergröße von130cm
Laserzone Mainz – Personen ab 12 Jahren
Laserzone Augsburg – Personen ab 10 Jahren
Laserzone München – Personen ab 10 Jahren
Laserzone Aschaffenburg – Personen ab 12 Jahren
Paintballzone München – Personen ab 18 Jahren
AxeZone Mainz – Personen ab 12 Jahren
Allen Besuchern unterhalb dieses Alters oder der vorgegebenen Körpergröße ist der Zutritt nicht gestattet. Ggf. kann die LaserZone eine schriftliche Bestätigung der erziehungsberechtigten Begleitpersonen verlangen, die das Mindestalter von 10 Jahren (nur Laserzone Augsburg und München) oder 12 Jahren (nur Laserzone Mainz und Aschaffenburg) bescheinigt. Mitarbeiter der LaserZone sind berechtigt, die Mindestkörpergröße durch geeignete Maßnahmen am betreffenden Besucher zu überprüfen. Mitarbeiter der PaintballZone, sind berechtigt durch geeignete Maßnahmen das Mindestalter der betreffenden besucht zu überprüfen.
Der Besucher erklärt durch seine Teilnahme, dass er körperlich und geistig in guter Verfassung ist und wissentlich keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt sowie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die FZ weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Aktivitäten in den Erlebniswelten der FZ mit körperlichen und geistigen Anstrengungen sowie Stress verbunden sind und dass Licht- und Toneffekte eingesetzt werden. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (beispielhaft Epilepsie, Angstzuständen, Herzschrittmacher u.ä.) sollten daher vor Nutzung der FZ Erlebniswelten unbedingt ihren Arzt konsultieren und müssen ohne Aufforderung vor Nutzung ein ärztliches Attest vorlegen.
Der Zutritt zu den GlowZone, RallyeZone, BashZone und ExitZone Standorten und die Teilnahme an den jeweiligen Spielangeboten unterliegt keiner Beschränkung.
Eine Teilnahme an den Angeboten der FZ-Erlebniswelten setzt eine Sicherheits- und Nutzungsanweisung durch die Mitarbeiter der FZ voraus. Die Besucher haben sich 20 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitraums in den Räumen der FZ einzufinden und sich selbstständig beim Personal zur Einweisung anmelden. Eine verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung. Dies gilt im Übrigen auch für eine freiwillig vorzeitige Beendigung der Teilnahme eines Besuchers im Rahmen der Angebote der FZ.
Die Mitarbeiter und Bevollmächtigten der jeweiligen FZ üben das Hausrecht aus. Im Falle der Nichtbeachtung einer oder mehrerer der hier aufgeführten Punkte, oder bei generell unzulässigem Verhalten durch einen oder mehrerer Spieler ist die FZ berechtigt, einen oder mehrere Spieler der FZ zu verweisen, sowie, wenn aus sicherheitstechnischen Gründen nötig, die FZ zu räumen und ggf. den Betrieb zu unterbrechen oder gänzlich einzustellen.
Die Spielregeln, Sicherheitseinweisungen und Nutzenanweisungen sowie die Hausordnung sind unbedingt zu beachten. Sämtlichen Anweisungen des Personals ist umgehend Folge zu leisten. Jeglicher Körperkontakt, wie z.B. Schlagen, Schubsen, Berührungen der Ausrüstung eines anderen Besuchers etc. ist nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann ein Besucher jederzeit und ohne Entschädigung oder Kostenerstattung gleich jeder Art unverzüglich der FZ verwiesen werden. Ein sofortiger Verweis bedeutet automatisch eine gleichzeitige Kündigung des Nutzungsvertrages.
In den Räumlichkeiten der FZ besteht absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus gilt in allen für den Verzehr von Speisen oder Getränken nicht ausdrücklich von den Mitarbeitern genehmigten Bereichen ein striktes Verzehrverbot. Dieses bezieht sich vor allem auf den Konsum von alkoholischen Getränken. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet. Der Konsum von Suchtmitteln innerhalb der FZ ist (selbstverständlich) strikt verboten.
In den FZ-Erlebniswelten, insbesondere innerhalb von LaserTag-Anlagen werden Laser der Klasse 2 eingesetzt. Diese sind bei Beachtung der Sicherheitshinweise für die Augen ungefährlich.
Aktivitäten in den FZ-Erlebniswelten finden oftmals in mit Schwarzlicht beleuchteten Räumlichkeiten statt. Es ist daher beim Betreten oder Verlassen der entsprechenden Bereiche zwingend zu beachten, dass sich die Augen erst an die Veränderungen der Lichtverhältnisse innerhalb und außerhalb gewöhnen müssen und entsprechende Vorsicht zu beachten ist.
Das Besteigen, Verschieben oder sonstige Veränderungen der Einrichtung der FZ sind untersagt, sofern ein Besucher der FZ hierzu nicht ausdrücklich von einem Mitarbeiter der FZ berechtigt worden ist. Es ist ebenfalls untersagt, insbesondere in den LaserTag-Anlagen und auf größeren Freiflächen, allein oder mit weiteren Besuchern zu rennen, sich hinzulegen oder hinzuknien. Das Ablegen der LaserTag-Ausrüstungen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Westenraum) ist nicht gestattet.
Auch ist es strengstens untersagt, beim Paintballspiel in der PaintballZone, Schutzbekleidung (insbesondere die Schutzmaske) außerhalb der Schutzzonen abzulegen. Außerhalb des Spielfeldes sind die Paintball – Markierer zu sichern und zusätzlich mittels einer Laufsocke gegen das versehentliche Abfeuern von Paintballs zu versehen. Auch dürfen Markierer außerhalb des Spielfeldes nur mit dem Lauf nach unten (Richtung Boden) transportiert werden.
Die Teilnahme an den Angeboten der FZ in unangemessener Kleidung, insbesondere Schuhen mit hohem Absatz, ist untersagt. Hierzu zählt auch jegliche Art militärischer Kleidung (auch im Ansatz) oder gefahrenträchtiger Körperschmuck. Die Mitarbeiter sind berechtigt, einem Gast den Zugang zur FZ zu verwehren, wenn dieser so bekleidet ist, dass seine Sicherheit oder die Sicherheit der übrigen Besucher gefährdet sein könnte oder andere in ihrer religiösen, ethischen oder politischen Auffassung beeinträchtigt werden könnten.
Die FZ-Erlebniswelten sind zwar für Gruppenveranstaltungen konzeptioniert. Gruppen außerhalb einer ausdrücklich exklusiven Buchung haben aber keine Gestattung, die Einrichtungen der FZ alleinig oder unter erzwungenem Ausschluss anderer und fremder Gruppen oder Besucher zu nutzen.
Die FZ stellt Schließfächer zur kostenfreien Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für die Benutzung der Schließfächer als auch der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Alle hinterlegten Gegenstände bleiben unter persönlicher Aufsicht des Besuchers. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung kann die FZ nicht haftbar gemacht werden. Gefahrstoffe und alle verbotenen Substanzen dürfen nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden; Flüssigkeiten müssen vor einem Auslaufen geschützt sein.
Die Nutzung aller Angebote der FZ erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen jeder Art und /oder allgemeinen Personen- oder Sachschäden und daraus resultierenden Schäden, haftet die FZ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die FZ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die FZ und sein Personal übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Dasselbe gilt für durch Dritte verursachte Schäden.
Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen, übernimmt die FZ keine Haftung für damit verbundene Schäden.
Überlassene Ausrüstungen, Ausstattungen und Spielgeräte sind sorgsam und nur bestimmungsgemäß zu benutzen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßer Behandlung sind entstandene Schäden zu ersetzen. Die Gäste sind angehalten, etwaig festgestellte Mängel oder Fehlfunktionen der Ausrüstung oder Ausstattung der FZ unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
Sämtliche Ausstattung, Ausrüstung oder nicht käuflich erworbene Gegenstände dürfen nicht aus der FZ entfernt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schaden. Dies gilt auch für Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle einer Zutrittsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis mit der FZ begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB.
Das Fertigen von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der FZ, der Mitschnitt eines Spiels sowie die generelle fotografische Aufnahme der FZ ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Jede Form der Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist in jeder Form streng untersagt.
Im Übrigen sind aktuelle Aushänge in den jeweiligen FZ zu beachten.
Täglich ab 09:00 Uhr erreichbar.
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